Lehrtochter wurde nachhause geschickt am Mittag, mit der Begründung der Vorgesetzten: nicht Fit und Übelkeit. Am Abend tauchte ein Foto auf Instagram auf welches die Lehrtochter am See zeigte.
Guten Abend zusammen
Sachverhalt:
Lehrtochter wurde nachhause geschickt am Mittag, mit der Begründung der Vorgesetzten: nicht Fit und Übelkeit. Am Abend tauchte ein Foto auf Instagram auf welches die Lehrtochter am See zeigte.
Das Foto wurde dem AG zugesendet worauf die Lehrtochter eine Abmahnung erhielt.
Abmahnung korrekt? Darf die Lehrtochter das Haus nicht verlassen wenn sie nach Hause geschickt wird?
Falls nicht gerechtfertigt: was kann die Lehrtochter gegen die Abmahnung machen?
Aussage Lehrtochter:
War ausschliesslich mit dem Partner am See Sternschnuppen schauen und danach wieder nachHause. Kein Alkohol, Party etc.
Vielen Dank für eure Zeit 

Anonymous
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Nein ist es nicht. Ich rate ihnen schon jetzt in Kontakt zu gehen mit einer Beratungsstelle, zum Beispiel die da: https://www.zh.ch/…/beratung-und-unterstuetzung.html da können Sie sich informieren über die Rechte der Tochter
Anonymous
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