Mein Sohn (13) ist im Juni blöderweise mit seinen beiden Kollegen in der Pause aufs Dach vom Velounterstand gesessen. Leider hielt das Dach bei meinem Sohn nicht und er ist hinunter gefallen und das Dach wurde beschädigt.

Mein Sohn (13) ist im Juni blöderweise mit seinen beiden Kollegen in der Pause aufs Dach vom Velounterstand gesessen.
Leider hielt das Dach bei meinem Sohn nicht und er ist hinunter gefallen und das Dach wurde beschädigt. Mein Sohn verheimlichte dies vor uns.
Heute bekamen wir eine Rechnung a 513.-Fr für die Reperatur. Wir haben weder von der Schule,noch von der Gemeinde vorher etwas gehört.
Darauf sind auch Kosten, welche wir vermieden hätten können. Wie Fahrspesen ~58.-Fr um die Platten zu holen, diese hätten wir locker selbst holen können.
Darf die Gemeinde uns ohne Vorkenntnis,ohne Offerte oder sonstige Infos das ganze einfach so in Rechnung stellen?

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8 Comments

    Anonymous

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    der Fakt der Aufsicht ist u.U. gegeben (während der ordentlichen Schulzeit).
    Als Jurist und Pädagoge rate ich trotzdem von einer Eskalation aus folgenden Überlegungen ab:
    – das Verhältnis Schule-Lehrer-Schüler-Eltern wird Spannungen unterworfen, die sich auf den Lernerfolgt unbewusst auswirken können.
    – die Sach- und Rechtslage ist (noch) nicht liquid: Wann genau erfolgte die Schädigung etc.?
    – die Chancen stehen vermutlich deutlich unter 50 %
    – es sind ca. CHF 500 im Spiel
    – Schüler im Alter von 13 Jahren sind regelmässig Deliktsfähig und haben somit eine Einsicht in einen möglichen Geschehensablauf, der zu potenziellem Schaden führt.
    – die Rechte durchzusetzen bringt früher oder später anwaltliche Kostenvorschüsse mit sich, bei unsicherem Ausgang.

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    Wenn jeder der da ihnen Rat geben hat ihnen 10 Franken schickt hätten sie den Schaden bezahlt wünsche ihnen gutes Gelingen würde aber den Schaden mit der Haftpflicht Versicherung besprechen

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    Anonymous

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    Ich würde es bezahlen und er müsste was dafür im Haushalt erledigen. Als mein Sohn in der Berufschule gegen einen Abfallkübel trat, wurde er sogar angezeigt und der Abfalleimer alleine kostete ihn 2500.-. Dazu kamen die gesamten admin. Kosten für diesen Fall… deshalb würde ich das stillschweigend bez. Egal ob Lehrer Aufsichtspflicht missachten, es weiterhin zulassen dass Kinder dort sitzen oder ob man vorher hätte Bescheid geben können usw.

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    Anonymous

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    Schaden durch Ihren Sohn entschanden und müssen zahlen.
    Wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung haben, den Schaden dort melden.
    Würde empfehlen mit Ihrem Sohn das Gespräch zu suchen und er es irgendwie abarbeitet oder Taschengeld (Sackgeld) etwas kürzen 😉

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    laie: Ich würde behaupten ja. Ich persönlich würde es der Haftpflicht melden. Ich nehme an, die werden für den Schaden aufkommen (abzgl selbstbehalt).

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    Ja dürfen sie! Ihr Bengel hat fremdes Eigentum beschädigt und muss die Reparaturkosten übernehmen.

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    Anonymous

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    Ja. Ihr Sohn hat adäquat-kausal einen Schaden in unrechtmässiger Weise und mit Verschulden verursacht.
    Die Rechnung geht an Ihren Sohn bzw. dessen gesetzliche Vertreter.
    Sie hätten so oder anders kein Anrecht, sich persönlich um die Schadenerledigung zu kümmern. Dies darf/muss die Schule Fachleuten überlassen.
    Dass die Schule sich nicht gemeldet hat ist unglücklich und etwas komisch, ändert an der Rechtslage zur Verursachung nichts.

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    Anonymous

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    Die Frage stellt sich: In den Pausen hat die Schulleitungung eine Aufsichtspflicht – Wieso sind die Lehrer nicht eingeschritten als die Kinder aufs Dach kletterten.
    Pausen sind Teil der Unterrichtszeit; daher unterstehen die Schüler auch der Obhut und Weisungsgewalt der Schule. Die Lehrperson hat gegenüber den zu beaufsichtigenden Kindern und Jugendlichen eine Garantenstellung inne.
    Selbst in einer angemessenen Zeit vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts und während Freistunden besteht grundsätzlich eine Aufsichtspflicht.
    Somit würde ich die Rechnung mit einem freundlichen Brief, mit dem Hinweis auf die Aufsichtspflicht, zurücksenden.

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