Was steht mir finanziell zu, wenn ich mich trenne? Ich möchte nur das bekommen, was mir rechtlich zusteht, und habe nicht die Absicht, meinen (noch-)Partner auszunutzen.
Ich bin 43 Jahre alt, Deutsche, seit 22 Jahren in einer Beziehung mit einem Schweizer zusammen (wir sind weder verheiratet noch in einer eingetragenen Partnerschaft) Ich habe die Bewilligung C. Wir haben ein gemeinsames Kind, das 12 Jahre alt ist.
Bevor unser Kind geboren wurde, habe ich Vollzeit (100%) gearbeitet.
In den letzten 12 Jahren habe ich in Teilzeit (40%) gearbeitet und mich um Haushalt und Kindererziehung gekümmert. Mein Partner hat in dieser Zeit sein Unternehmen aufgebaut, das sehr erfolgreich läuft. Ich habe ihm durch meine Unterstützung den Rücken freigehalten, damit er sich auf sein Business, seine Hobbies und seine Freizeitaktivitäten konzentrieren konnte.
Leider haben wir uns in letzter Zeit auseinandergelebt und ich möchte mich trennen, da es einfach nicht mehr passt. Als ich mit ihm darüber sprach, sagte er mir, dass ich ohne ihn in der Schweiz keine „Überlebenschance“ hätte.
Ich bin bereits auf der Suche nach einem Vollzeitjob. In meinem erlernten Beruf würde ich dann in Vollzeit etwa 4000 CHF verdienen. Mein Partner hat in den letzten Jahren keine Beiträge für meine Pensionskasse gezahlt, obwohl es in seinem Sinn war, dass ich mich hauptsächlich um Kind und Haushalt kümmere und ihn unterstütze.
Ich habe Angst vor der Trennung, da ich nicht zum Sozialfall werden möchte. Meine Frage ist: Was steht mir finanziell zu, wenn ich mich trenne? Ich möchte nur das bekommen, was mir rechtlich zusteht, und habe nicht die Absicht, meinen (noch-)Partner auszunutzen.
An wen kann ich mich für eine Beratung in meinem Fall wenden? Ich bin dankbar für jegliche Ratschläge und Unterstützung.
Vielen Dank fürs Lesen und eure Hilfe.
Anonymous
Ausser, dass Sie Kindesunterhalt zugute hätten steht Ihnen nichts zu soweit mir bekannt ist. Wenn Sie verheiratet gewesen wären müsste ihr Mann Ihnen Unterhalt, Plus Kindergeld bezahlen, da das Kind aber schon 12 ist müssten Sie ungefähr 80% arbeiten gehen und dies wird dann am Unterhalt wieder angerechnet, abgezogen.
Anonymous
Und wenn der Partner sich die 3a Säule einbezahlt hat und ihr nicht– hat sie da irgendein Anrecht darauf, ob verheiratet oder nicht oder geht sie da auch leer aus?
Anonymous
Anonymous
Anonymous
Unbedingt eine Beratungsstelle aufsuchen!
Anonymous
Er muss Unterhalt zahlen,aber da ihr Kind bereits 12 jahre alt ist,versuchen sie dringend ihr Pensum auf 80% zu erhöhen,denn das kann von ihnen erwartet werden wenn ihr Kind 12 Jahre ist.
Anonymous
Bitte denk daran, es ist möglich, dass er sich für das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht einsetzt. Lass dich gut beraten.
Anonymous
Also fürs Kind muss Er so oder so zahlen da kommt Er nicht drum rum. Wie hoch das sein wird entscheidet das Gericht…. und beim anderen würde ich in Deinem fall zu einem unentgeltichen Anwalt gehe… oder wen Du Rechtschutz hast da mal anfragen ob Sie so einen haben
Anonymous
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Geh zur deiner Gemeinde und die können dich sehr gut beraten
Anonymous
Anonymous
KESB kann für das Kind und Sie den Unterhalt berechnen. Ohne Anwalt. Betreuungsunterhalt steht Ihnen zu (Artikel 276 Absatz 2 und Artikel 285 Absatz 2 ZGB)
Anonymous
Ausser, dass Sie Kindesunterhalt zugute hätten steht Ihnen nichts zu soweit mir bekannt ist. Wenn Sie verheiratet gewesen wären müsste ihr Mann Ihnen Unterhalt, Plus Kindergeld bezahlen, da das Kind aber schon 12 ist müssten Sie ungefähr 80% arbeiten gehen und dies wird dann am Unterhalt wieder angerechnet, abgezogen.
Anonymous
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Meines Wissens bekommen Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt für das gemeinsame Kind. Ansonsten nichts.
Anonymous
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Und wenn der Partner sich die 3a Säule einbezahlt hat und ihr nicht– hat sie da irgendein Anrecht darauf, ob verheiratet oder nicht oder geht sie da auch leer aus
Anonymous
Bitte denk daran, es ist möglich, dass er sich für das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht einsetzt. Lass dich gut beraten.
Anonymous
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Also fürs Kind muss Er so oder so zahlen da kommt Er nicht drum rum. Wie hoch das sein wird entscheidet das Gericht…. und beim anderen würde ich in Deinem fall zu einem unentgeltichen Anwalt gehe… oder wen Du Rechtschutz hast da mal anfragen ob Sie so einen haben
Anonymous
Er muss Unterhalt zahlen,aber da ihr Kind bereits 12 jahre alt ist,versuchen sie dringend ihr Pensum auf 80% zu erhöhen,denn das kann von ihnen erwartet werden wenn ihr Kind 12 Jahre ist.
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KESB kann für das Kind und Sie den Unterhalt berechnen. Ohne Anwalt. Betreuungsunterhalt steht Ihnen zu (Artikel 276 Absatz 2 und Artikel 285 Absatz 2 ZGB)
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