Ich habe meinen Führerschein abgegeben müssen, nun wurde mir von Straßenverkehrsamt eine Rechnung von 290 CHf für den Entzug geschickt.
Ich habe meinen Führerschein abgegeben müssen, nun wurde mir von Straßenverkehrsamt eine Rechnung von 290 CHf für den Entzug geschickt. Soweit so gut. Nun hatte ich heute ein Telefonat mit dem Herrn vom Amt und der sagt ich bekomme meinen Führerschein erst wieder wenn die Rechnung begleichen ist. Ich habe aber einen Brief in dem steht, dass ich ab dem 26.08 wieder fahren darf, darauf hat die Person geantwortet, dieser wäre nichtig solange die Rechnung nicht bezahlt wurde. Ich kann erst zum 5ten September bezahlen, bin aber ab dem 26ten auf den Führerschein wieder Jobtechnisch angewiesen. Ich weiss nicht was jetzt richtig ist.
Jors
Tototo3
VORSICHT:
die Variante 1) ist aus juristischen Überlegungen absolut NICHT EMPFEHLENSWERT!!!
Der FS weiss nur zu genau, dass diese Version nicht der Wahrheit entspricht!
Die Konsequenzen sind hart:
Lenken ohne dafür erforderlichen Führerausweis (Art. 95 Bst. a SVG), Rechtsfolge bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Jors
Wir hatten so einen Fall, jemand der zwei mal einen Fahrausweis entzogen hatte und hiess es, sobald die Frist abgelaufen ist dürfe man fahren sobald die Frist abgelaufen ist. Das war jemand vom Strassenverkehrsamt ist aber 10 Jahre her.
Weil normalerweise wenn die Frist abläuft verschickt ja das Strassenverkehrsamt den Ausweis automatisch hier noch das Problem, wegen der Rechnung.
Tototo3
seit 10 Jahren wurde das SVG bzgl. administrativen Führerausweis Entzügen verschärff.
In diesem Fall wurde dem FS ein administrativer Rechtsnachteil in Aussicht gestellt mit Bezug auf das Bezahlen einer im direkten Zusammenhang stehenden Gebühr und wird vermutlich bei Fristablauf oder kurz davor dem FS als Verfügung nochmals zukommen.
Auf jeden Fall lenkt der FS das MFZ nicht gutgläubig (Art. 5 BV) in der Annahme, dass der Führerausweis nächstens postalisch eintrifft, wenn ihm das Gegenteil in Aussicht gestellt wurde.
Anonymous
Bei welche bank sind sie ? Zb kantonal bank ist kulerant ,nimm rechnung mit und erklär die können vorschüssen und rechnung bezahlen gösub mit 20 prozent zins und bei lohnantreff werden den abgezogen ..nicht rechtlich aber ev hilfreich
Anonymous
Richtig ist, die sehr warscheindlich bereits überfällige rechnung zu begleichen. Ausserdem, wird es sie mehr kosten, gegen das Stva vorzugehen. Behörden will man sich NICHT zum Feind machen!
Anonymous
Anonymous
Anonymous