Ich habe meinen Führerschein abgegeben müssen, nun wurde mir von Straßenverkehrsamt eine Rechnung von 290 CHf für den Entzug geschickt.

Ich habe meinen Führerschein abgegeben müssen, nun wurde mir von Straßenverkehrsamt eine Rechnung von 290 CHf für den Entzug geschickt. Soweit so gut. Nun hatte ich heute ein Telefonat mit dem Herrn vom Amt und der sagt ich bekomme meinen Führerschein erst wieder wenn die Rechnung begleichen ist. Ich habe aber einen Brief in dem steht, dass ich ab dem 26.08 wieder fahren darf, darauf hat die Person geantwortet, dieser wäre nichtig solange die Rechnung nicht bezahlt wurde. Ich kann erst zum 5ten September bezahlen, bin aber ab dem 26ten auf den Führerschein wieder Jobtechnisch angewiesen. Ich weiss nicht was jetzt richtig ist.

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9 Comments

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    Was steht auf der Rechnung betr. Zahlung, zahlbar per sofort oder Frist (Datum) zahlbar innert xx Tagen?
    Gibt 3 Möglichkeiten
    Variante 1)
    Rechtlich dürfen Sie ja ab dem 26.08.2024 wieder fahren, da dann die Frist abläuft für das Fahrverbot,
    Müssten aber riskieren und fahren, wenn Sie in eine Kontrolle kommen zeigen Sie die Kopie des Schreiben und sagen der Ausweis sei noch nicht mit der Post gekommen.
    Allenfalls gibt es eine Busse wegen Nichtmitführen des Führerausweises
    Variante 2)
    Lehnen Sie das Geld von Freunden oder Bekannten aus oder bitten Ihren Arbeitgeber um einen Vorschuss Fr. 300-500
    Variante 3)
    Abwarten bis die Rechnung bezahlt werden kann und dann fahren.

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    Tototo3

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    VORSICHT:
    die Variante 1) ist aus juristischen Überlegungen absolut NICHT EMPFEHLENSWERT!!!
    Der FS weiss nur zu genau, dass diese Version nicht der Wahrheit entspricht!
    Die Konsequenzen sind hart:
    Lenken ohne dafür erforderlichen Führerausweis (Art. 95 Bst. a SVG), Rechtsfolge bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

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    Wir hatten so einen Fall, jemand der zwei mal einen Fahrausweis entzogen hatte und hiess es, sobald die Frist abgelaufen ist dürfe man fahren sobald die Frist abgelaufen ist. Das war jemand vom Strassenverkehrsamt ist aber 10 Jahre her.
    Weil normalerweise wenn die Frist abläuft verschickt ja das Strassenverkehrsamt den Ausweis automatisch hier noch das Problem, wegen der Rechnung.

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    Tototo3

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    seit 10 Jahren wurde das SVG bzgl. administrativen Führerausweis Entzügen verschärff.
    In diesem Fall wurde dem FS ein administrativer Rechtsnachteil in Aussicht gestellt mit Bezug auf das Bezahlen einer im direkten Zusammenhang stehenden Gebühr und wird vermutlich bei Fristablauf oder kurz davor dem FS als Verfügung nochmals zukommen.
    Auf jeden Fall lenkt der FS das MFZ nicht gutgläubig (Art. 5 BV) in der Annahme, dass der Führerausweis nächstens postalisch eintrifft, wenn ihm das Gegenteil in Aussicht gestellt wurde.

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    Anonymous

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    Bei welche bank sind sie ? Zb kantonal bank ist kulerant ,nimm rechnung mit und erklär die können vorschüssen und rechnung bezahlen gösub mit 20 prozent zins und bei lohnantreff werden den abgezogen ..nicht rechtlich aber ev hilfreich

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    Anonymous

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    Richtig ist, die sehr warscheindlich bereits überfällige rechnung zu begleichen. Ausserdem, wird es sie mehr kosten, gegen das Stva vorzugehen. Behörden will man sich NICHT zum Feind machen!

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    Anonymous

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    Sie dürfen bis zum effektiven Erhalt des Führerscheins kein Fahrzeug lenken. Das Schreiben alleine ist keine Berechtigung zum Lenken eines MFZ.
    Das zurückbehalten des Führerscheins ist eine administrative (Disziplinar)Massnahme / Administrative Sanktion zur Sicherstellung einer im Zusammenhang stehenden Gebührenforderung.
    Ich empfehle Ihnen, vor Erhalt des Führerausweis kein MFZ zu lenken und rasch die Gebühr zu entrichten.

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    Anonymous

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    Bitten Sie den Mitarbeiter (freundlich – ev. per Email damit Sie es schriftlich haben), Ihnen den Gesetzesartikel zu nennen, welche ihn bzw. das StVA berechtigt, den Führerausweis erst bei Zahlung (Vorinkasso?) zu retournieren.
    Ich weiss nicht ob dieses Vorgehen korrekt ist. Es steht ja nicht zur Debatte, dass Sie zahlen müssen jedoch könnte man das Geld ja auch durch Betreibung einholen, sollten Sie dies versäumen. Wäre zwar mit mehr Aufwand verbunden für das Amt aber eben… meiner Meinung nach dürfen diese das nur so entscheiden, wenn es auch gesetzlich so verankert ist…

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    Anonymous

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    Bitten sie jemanden im Freundeskreis um das Geld und bezahlen die Rechnung. Am 5.9. können sie ja das Geld zurückzahlen.

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