Vor meinem Kellerabteil hat jemand irgendetwas ausgeleert und es hat sogar schon Schimmel. Ich habe die Verwaltung gebeten, dies zu reinigen
Vor meinem Kellerabteil hat jemand irgendetwas ausgeleert und es hat sogar schon Schimmel.
Ich habe die Verwaltung gebeten, dies zu reinigen. Aber sie sagen mir, dass ich dafür aufkommen muss, da es vor meinem Kellerabteil ist, oder ich muss den Schuldigen ausfindig machen, und dieser muss es dann reinigen.
Ist das so rechtlich wirklich richtig. Zählt der Gang vor den Kellerabteilen nicht als allgemeinen Raum?
Danke Euch im Voraus für Eure Hilfe.
(Ich wüsste auch gar nicht wie das zu reinigen wäre… und es ekelt mich dazu sehr stark…)
Heiiiidy
Dein gemietes Objekt ist das Kellerabteil, nicht der Flur. Da hat jeder Zutritt. Daher würde ich sagen nein. Verwaltung steht in der Beweispflicht.
Anonymous
Was steht im Mietvertrag bzw. in den Nebenkosten bezüglich Hauswart ?
Anonymous
Verwaltung eine Mail schreiben das Anliegen schildern und im Anhang diese Fotos mit schicken …, die Verwaltung reagiert dann.
Anonymous
Und falls sie es Reinigen würden und zum Beispiel Javel benutzen. Dann wäre diese Fläche dann heller als der Rest und der Vermieter macht sie dann am Schluss noch haftbar für die ” Beschädigung”. Auf jeden Fall die Finger davon lassen.
Anonymous