Vor meinem Kellerabteil hat jemand irgendetwas ausgeleert und es hat sogar schon Schimmel. Ich habe die Verwaltung gebeten, dies zu reinigen

Vor meinem Kellerabteil hat jemand irgendetwas ausgeleert und es hat sogar schon Schimmel.
Ich habe die Verwaltung gebeten, dies zu reinigen. Aber sie sagen mir, dass ich dafür aufkommen muss, da es vor meinem Kellerabteil ist, oder ich muss den Schuldigen ausfindig machen, und dieser muss es dann reinigen.
Ist das so rechtlich wirklich richtig. Zählt der Gang vor den Kellerabteilen nicht als allgemeinen Raum?
Danke Euch im Voraus für Eure Hilfe.
(Ich wüsste auch gar nicht wie das zu reinigen wäre… und es ekelt mich dazu sehr stark…)

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Vor meinem Kellerabteil hat jemand irgendetwas ausgeleert und es hat sogar schon Schimmel. Ich habe die Verwaltung gebeten, dies zu reinigen

Comments


5 Comments

    Heiiiidy

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    Dein gemietes Objekt ist das Kellerabteil, nicht der Flur. Da hat jeder Zutritt. Daher würde ich sagen nein. Verwaltung steht in der Beweispflicht.

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    Anonymous

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    Was steht im Mietvertrag bzw. in den Nebenkosten bezüglich Hauswart ?

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    Anonymous

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    Verwaltung eine Mail schreiben das Anliegen schildern und im Anhang diese Fotos mit schicken …, die Verwaltung reagiert dann.

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    Anonymous

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    Und falls sie es Reinigen würden und zum Beispiel Javel benutzen. Dann wäre diese Fläche dann heller als der Rest und der Vermieter macht sie dann am Schluss noch haftbar für die ” Beschädigung”. Auf jeden Fall die Finger davon lassen.

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    Anonymous

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    Natürlich zählt nur Ihr Kellerabteil zur Mietsache und NICHT der Korridor davor.
    Bitten Sie nochmals nachdrücklich um Reinigung. Weisen Sie darauf hin, dass, sofern die Verwaltung nach wie vor der Meinung sei, der Raum vor Ihrem Abteil gehöre zu Ihrer Mietsache, Sie diesen dann inskünftig auch belegen werden. Vielleicht funktioniert das.

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