Anfrage zur Besteuerung von Einkommen aus Hobby

Anfrage zur Besteuerung von Einkommen aus Hobby
ich wende mich an Sie, um eine Frage bezüglich der Besteuerung von Einkommen aus meinem Hobby zu klären. Ich arbeite derzeit in Vollzeit und betreibe mein Hobby nebenbei.
Ab welchem Punkt müsste ich meine Einkünfte aus dem Hobby versteuern? Gibt es spezifische Kriterien oder Schwellenwerte, die berücksichtigt werden müssen, um festzustellen, ob die Einkünfte steuerbar sind?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

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7 Comments

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    es muss grundsätzlich jede Einkunft deklariert werden. Die Bemessungsgrundlage ist kantonal verschieden.

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    Ergänzend noch: Machen Sie mal eine ungefähre vollständige Buchhaltung, vergessen Sie auch die Miete für die Räumlichkeiten, die Sie brauchen, Reisekosten für Einkäufe etc. nicht. Es ist gut möglich, dass es dann schnell offensichtlich wird, dass Sie damit wir weg von Gewinn sind. Falls Sie sich nicht ganz sicher wird, beginnen Sie einer vollständige Buchhaltung. Zu Beginn reicht eine simple Milchbüechlirechnung.
    Was Sie aber umgekehrt tun könnten und ich auch empfehlen würde ist, das als Geschäftstätigkeit anmelden, denn Sie können diverse Abzüge machen. Insbesondere wenn beispielsweise ein Raum nur für den Nebenerwerb genutzt wird, kann das schnell relevante Abzüge geben. Und wenn Sie es schon aufgegleist haben, könnten Sie natürlich auch auf Gewinn hinarbeiten.
    Für Mitlesende: Solche Abzüge sind nur zulässig, wenn sie tatsächlich auch bei einer Erwerbstätigkeit anfallen. Missbrauch wird verfolgt und bestraft.

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    Grundsätzlich wären Gewinne ab Fr. 1 zu deklarieren.

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    Beispiel Kt. Solothurn, angeben jeden Franken, jedoch wird unter 800.- nichts berechnet. Da müssen Sie in der Wegleitung Ihres Wohnkantons nachlesen, oder kurz ein Telefonanruf an die Steuerverwaltung machen.

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    Hier noch ein Link dazu:
    https://www.bdo.ch/…/steuertipp-nr-22-steuerpflichtiges…

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    Gute Frage, ich erinnere mich vage an eine Vorlesung an der Uni. Es muss die Abgrenzung zwischen selbstständigier Erwerbstätigkeit und Liebhaberei gemacht werden. Wenn Sie nämlich dauernd Verluste machen, will die Steuerbehörde nichts davon wissen. Mit den genannten Stichworten sollte eine Google Suche auch die Abgrenzungskriterien liefern. Und sonst im Steuergesetz nachschauen

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    Wenn sie bei ihrem Hobby einen Gewinn von mehr als CHF 2300.00 im Kalenderjahr erzielen, müssen sie auch noch AHV-Beiträge für Selbständigerwerbende bezahlen und diesen Nebenerwerb bewilligen lassen.

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