Gerne möchte ich wissen, ob ein Tierarzt Schweigepflicht hat.

Gerne möchte ich wissen, ob ein Tierarzt Schweigepflicht hat. Ich habe mehrere Beweise, dass mein Tierarzt persönliche Infos über uns und die Tiere herumerzählt und seine Meinung dazu äussert, zb welche Tiereassen er nicht cool findet, die ich halte. Auch als einmal eine Rechnung erst nach der 1. Mahnung bezahlt wurde, wussten dies Nachbarn, die ebenfalls ihn als Tierarzt haben, was ich sehr seltsam fand. Was kann ich tun? Ausser Tierarzt wechseln, fachlich ist er gut….

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6 Comments

    Anonymous

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    Egal, ob er verpflichtet ist oder nicht. Es ist eine Frage der Ethik, des Charakters und Anstand. Sie vertrauen ihm und dieses hat er zerstört mit seiner Plapperei. Das geht gar nicht. Konfrontieren Sie ihn damit. Auch wenn ich Ihre Gefühle nachvollziehen kann, bringt Ihnen das nichts. Schlucken Sie das runter und konfrontieren Sie ihn damit. Packen Sie ihn bei seiner Ehre. Und Ihre Nachbarn sollen vor der eigenen Türe wischen.

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    Anonymous

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    Ich bin gespannt auf die Antwort der Experten.
    Meines Wissens nach, dürfen medizinische Infos nur an den Besitzer oder dessen veauftragte Personen.
    Die von ihnen genannten Dinge sind aber keine Details über Behandlungen oä.
    Die eigene Meinung über eine Rasse und wer diese besitzt, darf sicher geäussert werden. Der Zahlungsverzug, sofern es der Wahrheit entspricht, fällt meiner Meinung nach auch nicht unter eine Schweigepflicht.
    Wenn sie dem Tierarzt nicht vertrauen und/oder nicht zufrieden sind, dann wechseln sie.

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    Anonymous

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    Für mich gehen diese Daten unter schützenswerte Daten (bspw. könnten Sie Werbung erhalten für Futter für eine bestimmte Rasse und das mit der Rechnung kann bei anderen einen negativen Eindruck hinterlassen. ) Auch TÄ müssen sich an das neue Datenschutzgesetz halten.

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    Anonymous

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    Schweizer Tierärzte unterstehen keiner strafrechtlichen Schweigepflicht. Sie sind jedoch der Standesordnung der Tierärzte unterstellt. https://www.tierimrecht.org/…/lexikon…/Tierarzt/

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    Anonymous

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    Schweizer Tierärzte unterstehen keiner strafrechtlichen Schweigepflicht. Aufgrund der berufsethischen Standesordnung der GST ist ein Tierarzt aber dennoch zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. Bei Verletzungen des Schweigegebots droht auch hier ein GST-internes Verfahren. Tierärzte müssen zudem natürlich das Tierschutzgesetz beachten.
    Read more at: https://www.tierimrecht.org/…/lexikon…/Tierarzt/#

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    Anonymous

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    https://acrobat.adobe.com/…/urn:aaid:sc:EU:025ec7af…
    Warum schliessen Sie den Arztwechsel aus? Das wäre bei einem Vertrauensbruch die logische Konsequenz.
    Sie können den Tierarzt der Gesellschaft im Link oder dem Vet. Amt melden. Danach werden Sie aber wohl auch einen neuen suchen wollen.

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